Herausgeber:
Marc Kotowicz
Siebenbürgerstrasse 2 - 12 / 8 / 1
1220 Wien
+43 (0)664 10 444 08
marc@heilmasseur-wien.at
Verrechnung der Therapiekosten und Zahlungsmodalitäten
Als Wahltherapeut müssen Sie die Kosten für die Therapie selbst übernehmen. Verfügen Sie über eine chefärztliche Bewilligung können Sie sich einen Teil von Ihrer Krankenkasse rückerstatten lassen.
Ich bitte Sie Einzahlungen mittels Erlagschein vorzunehmen.
Ersttermin und Befunde
Eine erfolgreiche Behandlung setzt eine gute Zusammenarbeit voraus. Im Erstgespräch werden Ziele und Maßnahmen der Therapie
individuell besprochen.
Ein maßgeschneiderter Therapieplan erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Tragen Sie daher bitte alle relevanten Befunde zusammen und halten diese für das Erstgespräch bereit.
Behandlungstermin absagen
Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden können, ersuche ich Sie den Termin schnellstmöglich, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, abzusagen. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, die vollen Therapiekosten in Rechnung zu stellen.
Ärztliche Verordnung/Überweisung
Da ich Heilmasseur und somit verordnungsgebunden bin, bitte ich Sie eine ärztliche Überweisung von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt zu
beantragen und zum Ersttermin mitzubringen.
Chefärztliche Bewilligung
Wurde die Verordnung von Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligt, können Sie nach Beendigung der Therapie einen Teil der Kosten von
Ihrem Versicherungsträger refundieren lassen. Verfügen Sie über eine Zusatzversicherung (Wahlarztversicherung) können Sie bis zu 100 % der Therapiekosten zurückerhalten.
Dokumentation
Da es sich hierbei um eine ambulante Therapie handelt, bin ich dazu verpflichtet Ihren Behandlungsverlauf 10 Jahre aufzubewahren, sowie bei Bedarf Therapiedokumentationen für Ihren behandelnden Arzt oder Versicherungsträger aufzusetzen.
Verschwiegenheit
Alle Informationen die ich von Ihnen erhalte, unterliegen der Schweigepflicht. Ohne Ihr Einverständnis dürfen die Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Therapieende
Eine ärztliche Verordnung begrenzt den Therapieumfang. Für weitere Behandlungen benötigen Sie eine neue Verordnung von Ihrem Arzt. Die Behandlung kann jederzeit und
ohne Angaben von Gründen vom Patienten oder dem Therapeuten abgebrochen werden. (Sollte zum Beispiel die Behandlung nicht zum gewünschten Erfolg führen oder die Behandlung aus therapeutischer
Sichtweise nicht mehr verantwortbar sein.)